Aufgaben

Der Elternrat ist das institutionelle Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Er versteht sich als Vertretung der gemeinsamen Interessen aller Eltern der Schule und beschäftigt sich mit allen schulrelevanten Themen, seien es die konkreten Belange unserer Schule oder auch übergeordnete schulische Bereiche. So können in einer Sitzung zum Beispiel zunächst die Schwerpunkte unseres Schulprogramms auf der Tagesordnung stehen, gefolgt von der Organisation eines Schulfestes sowie einer Diskussion zu aktuellen schulpolitischen Themen. Das Gremium bietet damit sehr gute Möglichkeiten, sich nicht nur über das Geschehen an der Schule zu informieren, sondern auch direkt auf die Schulentwicklung Einfluss zu nehmen.

Drei Mitglieder des Elternrates gehören zudem der Schulkonferenz an und zwei Mitglieder repräsentieren die Schule im Kreiselternrat.